Notwendige Unterlagen für die Ausbildung zum Privatflugzeugführer:
2. Personalausweis oder Pass
(LuftVZO § 24(3)1)
3. Tauglichkeitszeugnis
 einer anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstelle bzw. eines
anerkannten fliegerärztlichen Sachverständigen (einschl. Augenuntersuchung)
4. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
 beim Kraftfahrt-Bundesamt in
Flensburg-Mürwick (Postfach)
Die Unterschrift auf dem formlosen Antrag muss von einer siegelführenden Stelle beglaubigt
werden. Ohne Beglaubigung wird der Antrag vom Kraftfahrt-Bundesamt unbearbeitet
zurückgesandt.)
Die Auskunft wird dem Antragsteller per Nachnahme zugesandt
5.
Behördenführungszeugnis "O" oder "P
(Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist beim Meldeamt der
zuständigen Stadt / Gemeinde zu stellen. Dabei muss der Verwendungszweck
"Erteilung einer Erlaubnis für Privatflugzeugführer" angegeben werden. Das
Führungszeugnis wird der zuständigen Erlaubnisbehörde
zugesandt.
5.
Bezirksregierung Münster Dezernat 68  -Luftverkehr Frau Deistler -Domplatz 6-7 48128
Münster.
.
Ausländische Antragsteller legen das in ihrer Heimatstadt gebräuchliche Zeugnis
über den Leumund, die Führung, Bescheinigung über Verurteilungen o.dgl. vor,
sofern ihnen nicht aufgrund eines längeren Aufenthaltes in der Bundesrepublik
Deutschland das erstgenannte Behördenführungszeugnis erteilt werden kann.)
Liegt das Behördenführungszeugnis nicht vor,  eine Erklärung abgegeben werden, dass ein
Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der
Bezirksregierung Münster beantragt worden ist.
6. Erklärung über schwebende Strafverfahren
7. Minderjährige Bewerber
müssen eine
Zustimmungserklärung des gesetzlichen
Vertreters
 vorlegen. (LuftVZO § 24(3)4)
8. ein Passbild (Größe 3,5 x 4 cm)
(zusätzliche Passbilder: Fliegerärztl. Untersuchungstelle und Funksprechzeugnis)
9. Junior-Mitgliedschaft im Fliegerclub Nethegau e.V.
10. Anmeldung zum Schulungslehrgang
11. Ausbildungsvertrag
Flugschule für PPL-A und Ultraleicht im Fliegerclub Nethegau e.V.
1. ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung)